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Wir haben hier für sie die Dokumente aus allen Bereichen zum download zusammengefasst.

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Fachenquete

Fachenquete 2015: Feste feiern - aber richtig!

Fachenquete 2015: Allergeninformationsverordnung - Was müssen Vereine tun?

    Fachenquete 2013 - Veranstaltungen - Feste ... rechtlich richtig abhalten

    Dr. Walter Leiss

    Dr. Franz Hahn (Finanzamt St. Pölten)

    • Buchhaltung, Kassaführung, Aufzeichnungspflicht
      Abgaben / Steuern / Haftung im Abgabenbereich (242k | pdf) 

    Mag. Andreas Lummerstorfer (Steuerberater)

    • Steuern und Abgaben, Spendenabsetzbarkeit und Spendengütesiegel (903,73k | pdf) 
    • Handout / Grafiken (56,21k | pdf)   
    • NÖ Veranstaltungsgesetz - Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen (188,94k | pdf)   
    • NÖ Veranstaltungsgesetz - beschlossen vom Landtag von Niederösterreich am 18. Mai 2006 (101k | pdf)          
    • Anmeldung einer Veranstaltung gem. § 4 Abs (1) NÖ Veranstaltungsgesetz (42k | doc)           
    • Leitfaden und Checkliste für Veranstalter (50k | pdf)

    DSGVO

    Datenschutzgrundverordnung

    Auch Vereine haben die genannte Verordnung, die EU-weit gilt zu befolgen. Es werden teilweise große Mengen an personenbezogenen Daten, abhängig von der Mitgliederzahl, verarbeitet. Die Mitglieder sind jedenfalls über ihre aus der DSGVO erwachsenden Rechte aufzuklären. Es wäre auch sinnvoll, auf der Vereins-Homepage einen entsprechenden Platz für die wichtigsten Punkte der DSGVO vorzusehen. Hinsichtlich der Ausarbeitung einer derartigen Datenschutzerklärung ist dringend anwaltlicher Rat einzuholen.

    Worüber muss der Verein aufklären?

    Welche personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, …) werden bei Aufnahme des neuen Mitglieds - mit dessen Einwilligung, die man sich am besten schriftlich geben lässt - erhoben. Hier wäre im besten Fall ein Antragsformular um Aufnahme als neues Mitglied im Verein auszufüllen, das gleich mit einer Belehrung nach der DSGVO verbunden ist, die das neue Mitglied gleich mitunterschreibt. Hier muss auch über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit bzw. dem möglichen Wunsch auf Löschung der Daten hingewiesen werden. Es dürfen nur Daten erhoben bzw. gespeichert werden, die zur Erreichung des Vereinszwecks unbedingt nötig sind.

    Es muss auch informiert werden, über den Zeitraum, in dem die personenbezogenen Daten nach dem Austritt des Mitglieds aus dem Verein endgültig gelöscht werden. Der Betroffene (dessen Daten erhoben werden) hat das Recht auf Auskunft über die von ihm vom Verein gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

    Man sollte sich mit dem Mitgliedsformular auch gleich die Erlaubnis einholen, dass Fotos vom Mitglied bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen veröffentlicht werden dürfen.

    Vereine, die die Daten ihrer Mitglieder speichern bzw. verarbeiten, haben hinsichtlich der Datensicherheit den gerade geltenden Standard einzuhalten. Hier sind entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, insbesondere der Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation der Daten. Sollte es zum Verlust von Daten kommen, ist die Datenschutzbehörde umgehend davon in Kenntnis zu setzen. www.dsb.gv.at

    Die DSGVO ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da bei beharrlicher Verweigerung der Umsetzung der DSGVO hohe Strafzahlungen drohen. Sobald man nachweisen kann, dass man sich mit diesem Thema beschäftigt hat und auch entsprechende Vorkehrungen getroffen hat, wird es beim ersten Datenverlust höchstwahrscheinlich zu einer Verwarnung kommen. Genaueres werden wir erst in einigen Jahren wissen, wenn es bereits erste höchstgerichtliche Entscheidungen gibt. Bis dahin sollte man höchste Vorsicht walten lassen.

    Es zahlt sich jedenfalls auch, sich hinsichtlich der DSGVO rechtlich beraten zu lassen, da man mit einer intensiven Beschäftigung mit der DSGVO zu Beginn meist schon für lange Zeit vorgesorgt hat und in weiterer Folge lediglich kleinere Anpassungen vornehmen wird müssen.

    Um Ihnen die Arbeit mit der DSGVO zu erleichtern stellt Service Freiwillige Musterdokumente zur Verfügung!

    Der Anregung vieler Teilnehmer der Fachenquete 2018, Muster für die einzelnen Verarbeitungsschritte zur Verfügung zu stellen, ist Service Freiwillige nachgekommen und stellt diese allen Vereinen, unabhängig ob Teilnehmer der Fachenquete 2018 oder nicht, als download zur Verfügung.

    Nebenstehend finden sie:

    Bitte adaptieren sie die Vorlagen für Ihren Verein!

    Achtung! Bitte beachten Sie, dass diese Information als Orientierung dienen soll und eine eingehende Auseinandersetzung mit der Datenschutzgrundverordnung nicht ersetzt!

    Haftungsausschluss: Die Rechtsauskünfte dienen ausschließlich der Information des Adressaten. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Kultur.Region.Niederösterreich GmbH / Service Freiwillige kann für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

    Unter folgenden Links sind empfehlenswerte Materialien und Erläuterungen zur Datenschutzgrundverordnung zu finden:

    • Datenschutzgrundverordnung hier...
    • Leitfaden Datenschutzbehörde hier...
    • Checkliste und Umsetzungsfahrplan der Privacy Officers hier...
    • Checkliste der WKO hier...
    • Themenzusammenfassungen der WKO hier...
    • Musterdokumente der WKO hier...
    • Musterdokumente der BSO hier...
    • Datenschutzbehörde hier...
    • Gratissoftware für Vereine hier...
    • Fa. Bunzl & Biach - Gratisentsorgung von bis zu 100kg Datenmaterial hier...
    • Informationspflicht gem. Artikel 13 DSGVO hier...

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