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7. Die Homepage des Vereins

Rechtliche Voraussetzungen

Es gibt, auch für die Homepages eines Vereins, einige rechtliche Vorschriften, die Sie wissen – und natürlich auch beachten – sollten.

Hier finden Sie eine vereinfachte Aufstellung über die wichtigsten rechtlichen Gegebenheiten.

Impressum, Offenlegungspflicht

Begriffserklärung

Im Impressum steht, wer der Betreiber der Homepage ist und wie dieser erreichbar ist.
In der Offenlegung geben Sie an, welche Richtung und welchen Zweck Ihre Homepage bzw. auch Ihr Newsletter verfolgt.

Vorbemerkung

Wenn Sie sich an untenstehende Empfehlungen halten, sind Sie auf der sicheren Seite. Wir raten dazu, die gesetzlichen Forderungen eher „überzuerfüllen" als zu wenig anzugeben.

Impressum und Offenlegung zusammenfassen

Es spricht nichts dagegen, beim Impressum auch gleich der Offenlegungspflicht nachzukommen, also beide zusammenzufassen.

Was muss im Impressum stehen?

Name und Adresse des Vereins, die ZVR-Zahl sowie die Email-Adresse, unter der der Verein erreichbar ist (und falls es ein eigenes Vereins-Telefon gibt, natürlich auch dieses).

Wer Angst vor Spams hat, muss natürlich nicht die Adresse selbst schreiben, es genügt, wenn der Verein per mail erreichbar ist (z.B. über einen Link, der ein Captcha-Formular öffnet, o.ä.).

Unterliegt der Verein gewerberechtlichen Vorschriften, müssen die Gewerbeberechtigung, die entsprechende Kammer (oder Berufsverband) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) angegeben werden, eine Telefonnummer und gegebenenfalls eine Fax-Nummer sind dann ebenfalls anzugeben. Aber in diesem Fall gelten für Sie ohnedies Vorschriften, die weit über jene für einen „normalen“ Verein hinausgehen und über die Sie Ihr Anwalt informiert.

Was muss die Offenlegung beinhalten?

Wie der Name schon sagt, legt die Offenlegung offen, was der Verein tut bzw. was er erreichen will. Sie müssen dazu nicht die Statuten wiedergeben, könnten dies aber. Sinnvoller ist es, in ein oder zwei Sätzen zu schreiben, was der Verein (bzw. die Homepage des Vereins) will, welche Zwecke er verfolgt.

Position des Impressums/der Offenlegung

Platzieren Sie den Button (Link) fürs Impressum so, dass dieser am Startbildschirm so erscheint, dass man nicht scrollen (die Seite nach oben/unten bewegen) muss.

Zu empfehlen ist weiters, dass das Impressum von jeder Unterseite aus direkt erreichbar ist; am besten, Sie binden den Link in die Navigationsleiste ein.

ACHTUNG! Auch Emails (besonders natürlich ein Newsletter) benötigen ein Impressum. Schreiben Sie in eine Signatur möglichst ALLES hinein, was auch im Impressum der Homepage steht, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Links auf andere Seiten

Wenn Sie auf andere Seiten verlinken, sollten Sie ins Impressum (und zusätzlich direkt bei einer Link-Sammlung) folgenden Vermerk (Disclaimer) schreiben:

„Wir sind für den Inhalt von Seiten, auf die wir verlinken, nicht verantwortlich. Gleichzeitig erklären wir, dass wir uns den Inhalt jener Seiten, auf die wir verlinken, nicht zu eigen machen.“

Es ist selbstverständlich, dass ein Link auf eine andere Seite diese auch zeigen muss und nicht bloß deren Inhalte in Ihre Seite einbindet (Urheberrecht!).

Eine interessante Abhandlung zum Thema „Disclaimer“ finden Sie auf http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

Urheberrecht / Copyright

Sie würden niemals in einem Gasthaus einen fremden Mantel entwenden. Sie würden auch nicht in einen fremden Garten gehen, um dort Erdbeeren zu stehlen. Bei einem Bild, das Sie von einer anderen Homepage kopieren, würden Sie dies aber schon tun?

Der Grund dafür: Das Unrechtbewusstsein im Internet ist recht undeutlich ausgeprägt, und viele wissen gar nicht, dass sie sich strafbar machen. Wer Bilder, Texte oder Musik im Internet stiehlt und für seine eigene Homepage verwendet, handelt nicht nur unseriös, sondern kriminell.

Bilder, Texte und Musik (und noch viele andere kreative Leistungen) unterliegen dem Urheberrecht, Verletzungen des Urheberrechtes werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Worauf Sie achten müssen

l Kopieren Sie keine Bilder aus dem Internet

l Verwenden Sie nur Fotos, die Sie selbst gemacht haben oder die Sie von jemandem bekommen haben, der Ihnen die Veröffentlichung genehmigt hat (am besten schriftlich).

l Recht auf das eigene Bild: Bilden Sie Personen nur dann ab, wenn Sie das (schriftliche) Einverständnis dieser Personen haben oder wenn die Fotos auf öffentlichen Plätzen oder bei öffentlichen Veranstaltungen entstanden sind (achten Sie aber darauf, niemanden in einer Weise abzubilden, in der Sie nicht gerne selbst zu sehen wären).

l „Aber das Bild vom Eiffelturm kann ich schon kopieren, oder? – Das kann ja jeder machen!" Nein, auch ein Bild, das jeder leicht machen kann, ist geschützt. Welche Leistung bei einem so „simplen“ Bild dahinter steckt: Fahren Sie nach Paris und machen Sie ein Foto. Sieh an, es kostet also Zeit und Geld, ein Foto zu machen ….

l Keinesfalls dürfen Sie Musik von CDs oder aus dem Radio kopieren und auf Ihrer Homepage abspielen. Abgesehen davon ist Musik auf einer Homepage mehr als lästig – es sei denn, Sie sind ein musikalisch engagierter Verein, der Kostproben seines Schaffens anbietet. Aber dann ist es nötig, sich mit der AKM auseinander zu setzen (siehe eigenes Kapitel). Sie dürfen also auch dann ein Stück der Beatles nicht ohne Genehmigung auf Ihrer Homepage abspielen, wenn es von ihrem Vereinsorchester gespielt wurde.

l Für Texte gilt sinngemäß dasselbe wie für Bilder. Sie dürfen jemanden zitieren („Goethe sagt dazu: ….“), aber Sie dürfen keinen vollständigen Text übernehmen, es sei denn Sie hätten vom Urheber oder von dessen Verlag die Genehmigung dazu.

l Wenn Sie Bilder oder Texte benötigen: Kaufen Sie diese entweder bei einer Agentur oder bedienen Sie sich jener Anbieter im Internet, die ein kostenloses Nutzungsrecht einräumen (beachten Sie die jeweiligen Lizenzverträge!).

                                                                             

Es ist auf der Homepage auch auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist, Bedacht zu nehmen. Hier empfiehlt es sich ebenso einen Reiter auf der Hompage der DSGVO zu widmen, wo beschrieben wird, wie im Verein mit den Mitgliederdaten, Mitgliederverzeichnissen etc. umgegangen wird, sowie welche Rechte die Mitglieder im Zusammenhang mit der DSGVO haben.

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