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3. Unfallversicherung

Versichert sind Ereignisse, die plötzlich von außen auf den Körper einwirken.

Beispiel:
Beim Umstellen der Bänke stürzt das helfende Vereinsmitglied und verletzt sich schwer.

Der Verein kann mit der Unfallversicherung den Verletzten mit einer frei gewählten Versicherungssumme für

  • dauernde Invalidität
  • Taggeld
  • Spitalgeld
  • Unfallkosten
  • Bergungskosten und
  • Genesungsbeitrag

vorsorgen. Auch der Todesfall kann abgedeckt werden und das Geld wird den Angehörigen ausbezahlt.

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