3. Unfallversicherung
Versichert sind Ereignisse, die plötzlich von außen auf den Körper einwirken.
Beispiel:
Beim Umstellen der Bänke stürzt das helfende Vereinsmitglied und verletzt sich schwer.
Der Verein kann mit der Unfallversicherung den Verletzten mit einer frei gewählten Versicherungssumme für
- dauernde Invalidität
- Taggeld
- Spitalgeld
- Unfallkosten
- Bergungskosten und
- Genesungsbeitrag
vorsorgen. Auch der Todesfall kann abgedeckt werden und das Geld wird den Angehörigen ausbezahlt.