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2. Haftpflichtversicherung

Der Versicherer übernimmt die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die an den Verein von außen herangetragen werden.

Beispiel:
Der Verein veranstaltet ein Fest. Während des Festes müssen Bänke und Tische umgestellt werden. Hierbei wird ein Besucher verletzt. Der Haftpflichtversicherer übernimmt die Ansprüche des geschädigten Besuchers (Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc.)

Festzuhalten wäre, dass Schadenersatzansprüche der für das Fest verantwortlichen und tätigen Personen nicht gedeckt sind (Eigenschaden). Schäden, die durch Kraft- und Luftfahrzeuge verursacht werden, sind nicht versichert. Ebenso Schäden an Geräten, Fahrzeugen und Einrichtungen, die bei der Beförderung, Verwendung oder Bearbeitung entstehen (diese sind speziell zu versichern, E-Geräte oder Maschinenbruchversicherung).

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