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4. Rechtsschutzversicherung

a) Schadenersatzrechtsschutz

Der Versicherer übernimmt die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Kleiderschaden, …) des versicherten Vereinsmitgliedes.

Beispiel:
Der Besucher hat eigenmächtig die Bank umgestellt und ein Vereinsmitglied verletzt.

b) Strafrechtsschutz

In einem Strafverfahren gegen das versicherte Vereinsmitglied trägt der Versicherer die Kosten der Strafverteidigung durch einen Rechtsanwalt.

Beispiel:
Ein Vereinsmitglied verletzt beim Umstellen von Bänken einen Besucher. Gegen das Vereinsmitglied wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

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