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1. Allgemeines

Bis vor wenigen Jahren ist einem Verein bei weitem nicht die Bedeutung zugekommen, wie er sie heute hat. Dies liegt daran, dass viele Institutionen Arbeitsbereiche ausgliedern und diese in Form eines Vereines weiterführen. Allein dieser Umstand hat die Verfasser der Vereinsrichtlinien veranlasst, neue Richtlinien für die Vereinsbesteuerung zu verfassen. Die Grenzziehung zwischen unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeit ist eindeutiger geworden (z.B. Vereinsrichtlinien für Sportvereine oder -verbände).

Dies bedeutet zwar für die Ausübung der Tätigkeiten eines Vereines keine Schlechterstellung gegenüber den bisherigen Vereinsrichtlinien oder Gesetzeslagen, im Gegenteil, aber eine wesentlich intensivere Auseinandersetzung mit den Vereinsrichtlinien, dem Vereinsgesetz oder der Vereinsbesteuerung.

Dies stellt eine neue Herausforderung an die Funktionäre dar.

Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass die Vereinsrichtlinien ein Erlass des Bundesministeriums für Finanzen sind und als solche innerhalb der Verwaltung bindenden Charakter entfalten; das bedeutet, dass sich ein Organ der Verwaltung nach den Richtlinien bewegen muss. Die Richtlinien stellen aber kein Gesetz dar.

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