1. Allgemeines
Wir raten jedem Verein, mit dem „Versicherer“ seines Vertrauens eine genaue Risikoanalyse vorzunehmen.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz besteht für den Verein, seine Funktionäre und Erfüllungsgehilfen.
Zusätzlich kann je nach vorhandenen Gebäuden und Einrichtungen dem Verein eine Versicherung für folgende Bereiche angeboten werden:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruch, Diebstahl (auch Raub)
- Leitungswasserschäden
- Sturmschaden
- Glasbruch
- E-Geräte, EDV-Geräte,
- Maschinenbruch
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.