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1. Allgemeines

Wir raten jedem Verein, mit dem „Versicherer“ seines Vertrauens eine genaue Risikoanalyse vorzunehmen.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Versicherungsschutz besteht für den Verein, seine Funktionäre und Erfüllungsgehilfen.

Zusätzlich kann je nach vorhandenen Gebäuden und Einrichtungen dem Verein eine Versicherung für folgende Bereiche angeboten werden:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruch, Diebstahl (auch Raub)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturmschaden
  • Glasbruch
  • E-Geräte, EDV-Geräte,
  • Maschinenbruch

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

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