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11. Begrüßung – die Reihenfolge ist wichtig, vor allem für die „Ehrengäste“!

11.1 Begrüßungsordnung allgemein

Rangliste, die die Reihenfolge in der politische Funktionäre und sonstige Würdenträger protokollarisch richtig begrüßt werden sollten.


Bundespräsident

Kardinal

Bundeskanzler

Präsident des Nationalrates

Vizekanzler

Bundesminister

Landeshauptfrau/Landeshauptmann

Kirchliche Würdenträger, wenn sie bei der Veranstaltung eine ­Kulturhandlung vollziehen

Vorsitzender des Bundesrates

Zweiter und Dritter Präsident des Nationalrates

Staatssekretäre

Präsident des Landtages

Präsident der Höchstgerichte nach ihrem Dienstalter

Präsident des Rechnungshofes

Metropoliten der österr. Kirchenprovinzen (sofern nicht Kardinal)

Diözesanbischöfe und Äbte

Ständiger Vorsitzender-Stellvertreter des Bundesrates

Landeshauptmannstellverstreter

Zweiter und Dritter Präsident des Landtages

Landesräte

Weihbischöfe

Vizepräsidenten der Höchstgerichte und des Rechnungshofes

Obmann des Finanzkontrollausschusses und Klubobmänner

Präsidenten der Bundeskammern (Interessensvertretungen)

Abgeordnete zum Nationalrat

Abgeordnete zum Europäischen Parlament

Mitglieder des Bundesrates

Abgeordnete zum Landtag

Präsidenten der Landeskammern (Interessensvertretungen)

Generell Höchstbeamte des Bundes und Landes, sonst Landesamtsdirektor, Landtagsdirektor, Kontrollamtsdirektor, Landesamtsdirektor-Stellvertreter vor Bundesbeamten

Höchstbeamte des Landes und die Kammeramtsdirektoren, leitende Beamte der Interessensvertretungen bzw. ihre Vertreter

Sicherheitsdirektor

Bezirkshauptmann

Priester der Religionsgemeinschaften

Militärkommandant

Landespolizeikommandant

Landesfeuerwehrkommandant

Bürgermeister

Gemeinderäte

Ortsvorsteher

Ausländische Missionschefs im Botschafterrang reihen nach dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, jedoch vor den übrigen Bundesministern.

Funktionäre außer Dienst sind je nach Veranstaltung einzureihen.

Persönlichkeiten, die Ansprachen halten, sind entsprechend in der Rangfolge zu berücksichtigen.

Vertreter von Bundesorganen, insbesondere Vertreter der Bundesminister, sind nach den Landesregierungsmitgliedern bzw. dem 2. und 3. Präsidenten des Landtages zu begrüßen, auch wenn sie als Redner eingeteilt sind.

11.2 Begrüßungsordnung auf Gemeindeebene

Landeshauptfrau/Landeshauptmann

Präsident des Landtages

Diözesanbischöfe und Äbte

Landeshauptmannstellvertreter/Landeshauptmannstellvertreterin

Zweiter und Dritter Präsident des Landtages

Landesrat/Landesrätin

Weihbischöfe

Nationalrat/Nationalrätin

Abgeordneter/Abgeordnete zum Europäischen Parlament

Bundesrat/Bundesrätin

Abgeordneter/Abgeordnete  zum Landtag

Bezirkshauptmann/Bezirkshauptfrau

Landespolizeikommandant

Landesmilitärkommandant (od. Höchstrangiger vor Ort; z.B.: Kasernenkommandant)

Bürgermeister/Bürgermeisterin

Dechant (Priesterlicher Leiter eines Dekanates; rechtliche und organisato­rischer Zusammenschluss mehrerer Pfarren zur gemeinsamen Seelsorge in einem Gebiet)

Pfarrer (auch wenn er aktiv an der Veranstaltung teilnimmt, z.B.: Segnung)

Bezirkspolizeikommandant/Bezirkspolizeikommandantin

Bezirksfeuerwehrkommandant/Bezirksfeuerwehrkommandantin

Abschnittsfeuerwehrkommandant/Abschnittsfeuerwehrkommandantin

Unterabschnittsfeuerwehrkommandant/Unterabschnittsfeuerwehr­kommandantin

Rotes Kreuz – Bezirkskommandant/Bezirkskommandantin

Rotes Kreuz – Ortsstellenleiter/Ortsstellenleiterin

Gemeinderat/Gemeinderätin

SchuldirektorInnen - KindergartenleiterInnen

Vereinsobmann/Vereinsobfrau

Sponsoren

Presse

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