11. Begrüßung – die Reihenfolge ist wichtig, vor allem für die „Ehrengäste“!
11.1 Begrüßungsordnung allgemein
Rangliste, die die Reihenfolge in der politische Funktionäre und sonstige Würdenträger protokollarisch richtig begrüßt werden sollten.
Bundespräsident
Kardinal
Bundeskanzler
Präsident des Nationalrates
Vizekanzler
Bundesminister
Landeshauptfrau/Landeshauptmann
Kirchliche Würdenträger, wenn sie bei der Veranstaltung eine Kulturhandlung vollziehen
Vorsitzender des Bundesrates
Zweiter und Dritter Präsident des Nationalrates
Staatssekretäre
Präsident des Landtages
Präsident der Höchstgerichte nach ihrem Dienstalter
Präsident des Rechnungshofes
Metropoliten der österr. Kirchenprovinzen (sofern nicht Kardinal)
Diözesanbischöfe und Äbte
Ständiger Vorsitzender-Stellvertreter des Bundesrates
Landeshauptmannstellverstreter
Zweiter und Dritter Präsident des Landtages
Landesräte
Weihbischöfe
Vizepräsidenten der Höchstgerichte und des Rechnungshofes
Obmann des Finanzkontrollausschusses und Klubobmänner
Präsidenten der Bundeskammern (Interessensvertretungen)
Abgeordnete zum Nationalrat
Abgeordnete zum Europäischen Parlament
Mitglieder des Bundesrates
Abgeordnete zum Landtag
Präsidenten der Landeskammern (Interessensvertretungen)
Generell Höchstbeamte des Bundes und Landes, sonst Landesamtsdirektor, Landtagsdirektor, Kontrollamtsdirektor, Landesamtsdirektor-Stellvertreter vor Bundesbeamten
Höchstbeamte des Landes und die Kammeramtsdirektoren, leitende Beamte der Interessensvertretungen bzw. ihre Vertreter
Sicherheitsdirektor
Bezirkshauptmann
Priester der Religionsgemeinschaften
Militärkommandant
Landespolizeikommandant
Landesfeuerwehrkommandant
Bürgermeister
Gemeinderäte
Ortsvorsteher
Ausländische Missionschefs im Botschafterrang reihen nach dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, jedoch vor den übrigen Bundesministern.
Funktionäre außer Dienst sind je nach Veranstaltung einzureihen.
Persönlichkeiten, die Ansprachen halten, sind entsprechend in der Rangfolge zu berücksichtigen.
Vertreter von Bundesorganen, insbesondere Vertreter der Bundesminister, sind nach den Landesregierungsmitgliedern bzw. dem 2. und 3. Präsidenten des Landtages zu begrüßen, auch wenn sie als Redner eingeteilt sind.
11.2 Begrüßungsordnung auf Gemeindeebene
Landeshauptfrau/Landeshauptmann
Präsident des Landtages
Diözesanbischöfe und Äbte
Landeshauptmannstellvertreter/Landeshauptmannstellvertreterin
Zweiter und Dritter Präsident des Landtages
Landesrat/Landesrätin
Weihbischöfe
Nationalrat/Nationalrätin
Abgeordneter/Abgeordnete zum Europäischen Parlament
Bundesrat/Bundesrätin
Abgeordneter/Abgeordnete zum Landtag
Bezirkshauptmann/Bezirkshauptfrau
Landespolizeikommandant
Landesmilitärkommandant (od. Höchstrangiger vor Ort; z.B.: Kasernenkommandant)
Bürgermeister/Bürgermeisterin
Dechant (Priesterlicher Leiter eines Dekanates; rechtliche und organisatorischer Zusammenschluss mehrerer Pfarren zur gemeinsamen Seelsorge in einem Gebiet)
Pfarrer (auch wenn er aktiv an der Veranstaltung teilnimmt, z.B.: Segnung)
Bezirkspolizeikommandant/Bezirkspolizeikommandantin
Bezirksfeuerwehrkommandant/Bezirksfeuerwehrkommandantin
Abschnittsfeuerwehrkommandant/Abschnittsfeuerwehrkommandantin
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant/Unterabschnittsfeuerwehrkommandantin
Rotes Kreuz – Bezirkskommandant/Bezirkskommandantin
Rotes Kreuz – Ortsstellenleiter/Ortsstellenleiterin
Gemeinderat/Gemeinderätin
SchuldirektorInnen - KindergartenleiterInnen
Vereinsobmann/Vereinsobfrau
Sponsoren
Presse