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Die steigende Bedeutung von Vereinen macht insbesondere eine klare Unterscheidung erforderlich in Vereine, die eine unternehmerische Tätigkeit entfalten, und solche, die keine unternehmerische Tätigkeit entfalten. Dies manifestiert sich einerseits in den Vereinsrichtlinien 2001 und andererseits musste auch eine Rechtsgrundlage für die vielfältigen Gestaltungen von Vereinstätigkeiten neu geschaffen werden.

Das Vereinsgesetz ist mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es hat bis heute aber bereits zahlreiche Änderungen erfahren.

Das Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG) im Rechtsinormationssystem des Bundeskanzleramtes

Die Vereinsrichtlinien 2001 vom Bundesministerium für Finanzen (gültig ab 04. 12. 2017)

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