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Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder

Das Vereinsgesetz gibt dazu keine genauen Vorgaben hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder, so dass hier bei der Abfassung der Statuten innerhalb gewisser Grenzen ein großer Spielraum eingeräumt ist. Die Mitglieder sind grundsätzlich gleich zu behandeln. Es können aber auch verschiedene Kategorien von Mitgliedern vorgesehen werden, wobei aber für alle Kategorien die jeweiligen Rechte und Pflichten in den Statuten festzulegen sind.

Vereinsbehörde: Landespolizeidirektion in St. Pölten, Polizeikommissariat in Wr. Neustadt und Schwechat; Magistrat in Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs, sonst an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.

Die Mitglieder sind grundsätzlich gleich zu behandeln.

 

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