22. Juni 2023

Fachenquete in Droß beantwortet Fragen zu Rechten und Pflichten bei Vereinsfesten

v.l.n.r. Thomas Hauser, Landesgeschäftsführer Niederösterreichischer Zivilschutzverband Konrad Tiefenbacher, Projektleitung Service Freiwillige Mag. Daniela Wippel, Ortsmarketing Böheimkirchen

Wie sehr rechtliche und organisatorische Fragen den Vereinsfunktionär:innen unter den Fingern brennen, zeigt die große Resonanz bei der Fachenquete am 15. Juni 2023 in Droß. Viele Fragen stürmten auf Konrad Tiefenbacher, Projektleiter von Service Freiwillige bei der Kultur.Region.Niederösterreich, ein.

Besonders ein Thema beschäftigte die Teilnehmenden: Wann spricht man von einem „kleinen Vereinsfest“? Der Vorteil eines solchen liegt klar auf der Hand, denn Vereine unterliegen in diesem Fall keiner Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- oder Belegerteilungspflicht. Doch es gilt einiges zu beachten:

So musss die Abwicklung des Festes zumindest zu 75 Prozent in den Händen der Vereinsmitglieder oder deren engsten Angehörigen liegen. Außerdem muss die Mitarbeit unentgeltlich erfolgen. Musik- und Künstlergruppen sowie Cateringunternehmen dürfen dagegen in einem bestimmten Ausmaß entlohnt werden.

Von großer Bedeutung ist die Dauer dieser Veranstaltungen. Um als „kleines Vereinsfest“ anerkannt zu werden, darf die gastgewerbliche Betätigung ein jährliches Stundenausmaß von 72 Stunden nicht überschreiten. „Daher ist es wichtig, die Behörden immer über den exakten Zeitrahmen der gastronomischen Versorgung während eines Festes zu informieren. Anderenfalls gehen diese davon aus, dass eine Bewirtung während der gesamten Veranstaltung stattfindet“, so Konrad Tiefenbacher.

Eine Überschreitung der 72-Stunden-Grenze hat gravierende Folgen. Denn nicht nur die nachfolgenden Feste sind betroffen, rückwirkend entfallen die Erleichterungen für die Feste des gesamten Kalenderjahrs. „Daher empfehle ich allen Vereinen eine genaue Jahresplanung ihrer Veranstaltungen“, so Tiefenbacher.