07. Juni 2023

Wie sehr rechtliche und organisatorische Fragen den Vereinsfunktionär:innen unter den Nägeln brennen, zeigt die große Resonanz bei der Auftaktveranstaltung in Atzenbrugg.

v.l.n.r.  Birgit Katzensteiner, Theaterverein Hirtabuam Konrad Tiefenbacher, Projektleitung Service Freiwillige Eva-Maria Ehn, Kindergruppe Kunterbunt Rudolf Doppler, TC-ATSV Tulln
v.l.n.r. Birgit Katzensteiner, Theaterverein Hirtabuam Konrad Tiefenbacher, Projektleitung Service Freiwillige Eva-Maria Ehn, Kindergruppe Kunterbunt Rudolf Doppler, TC-ATSV Tulln

Konrad Tiefenbacher, Projektleiter von Service Freiwillige bei der Kultur.Region.Niederösterreich, beantwortete diese und zahlreiche weitere Fragen auf gekonnt amüsante und gleichzeitig lehrreiche Art und Weise. Die Auftaktveranstaltung der Fachenquete „Das Vereinsfest. Rechte und Pflichten des Veranstalters“, die in den kommenden Wochen quer durch Niederösterreich touren wird, fand am 6. Juni im Seminar- und Ausbildungszentrum Atzenbrugg statt, wo „Service Freiwillige“ beheimatet ist. Die nächsten Stationen: Gemeindesaal Dross am 15. Juni und Dorfzentrum Prottes am 16. Juni. Rund 50 Vereinsfunktionär:innnen aus den unterschiedlichsten Engagementfeldern waren sehr interessierte und v.a. neugierige Teilnehmer:innen.

Bei einem kleinen Vereinsfest brauche ich keine Registrierkasse, darf ich trotzdem eine verwenden? Ja, natürlich! Viele Vereine verwenden ein computergestütztes Bestell- und Abrechnungssystem, weil sie es als praktischer und effizienter empfinden als die „Zettelwirtschaft“. Solche Systeme müssen vom Verein auch nicht angekauft, sondern können für das Vereinsfest ausgeliehen werden. Vorher sollte allerdings geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen (WLAN am gesamten Festgelände verfügbar) gegeben sind.

Wann muss man AKM zahlen? Ein Beitrag muss für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Musik oder Texte entrichtet werden. Also z.B. auch bei Lesungen aus urheberrechtlich geschützten Werken. Die Entgeltpflicht entfällt nur dann, wenn mit der Veranstaltung weder ein unmittelbarer noch ein mittelbarer Erwerbszweck verfolgt wird und wenn alle Mitwirkenden keine Bezahlung (auch nicht in Form einer Aufenthaltsvergütung oder eines Reisekostenzuschusses usw.) erhalten. Aber: Ob die Entgeltpflicht entfällt entschiedet die AKM, das Vereinsfest (mit möglicherweise bestehender Entgeltpflicht) muss jedenfalls spätestens drei Tage vor dem Beginn bei der AKM gemeldet werden.

Natürlich gibt es auch Plattformen im Internet, die AKM-freie Musik zum download anbieten. Also mit einer Suchmaschine danach zu suchen, ob das Angebot an AKM-freier Musik dem Charakter des Vereinsfestes und dem eigenen Geschmack entspricht ist jedenfalls sinnvoll!

Service Freiwillige ist DIE Beratungsstelle für alle Vereine und Freiwilligenorganisationen in Niederösterreich. Auskünfte werden über die Gratis-Hotline 0810 00 10 92 erteilt. Über die https://www.freiwilligenboerse-noe.at/ finden engagierte Menschen und Initiativen zusammen. Mit der Ausbildungsschiene NÖ Freiwilligenkoordinator:in wird Know-how für Vereine und Freiwillige vermittelt.

Bitte unbedingt um Anmeldung zur Fachenquete unter service-freiwillige@kulturregionnoe.at oder
0810 00 10 92.