23. Oktober 2020

Ab Sonntag tritt die neue Verordnung mit verschärften Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft.

Veranstaltungen
Ab Sonntag gelten neue Obergrenzen - ohne zugewiesenen Sitzplätze dürfen nur mehr sechs (statt bisher zehn) Erwachsene indoor teilnehmen. Bei Freiluft-Veranstaltungen ohne Sitzplatz liegt die Grenze bei zwölf Erwachsenen (bisher 100) - jeweils zuzüglich sechs Minderjähriger bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Diese Regel gilt für alle Zusammenkünfte - auch Privatfeiern - außerhalb des eigenen Wohnraumes, also auch für z.B. Hochzeits-, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern. In diese Höchstgrenzen sind Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, nicht einzurechnen. Auch geplante Zusammenkünfte im Park oder beim Freizeitsport sind von diesen Maximal-Grenzen umfasst. Eine Ausnahme gibt es für Begräbnisse, hier sind nun maximal 100 Teilnehmer erlaubt (bisher 500). Neu ist, dass für jede Veranstaltung mit mehr als sechs bzw. zwölf Personen ein Covid-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt und die Veranstaltung bei der Gesundheitsbehörde angezeigt werden muss, die Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Teilnehmern.

Organisierte Großveranstaltungen sind ab Sonntag mit maximal 1.000 Personen indoor (bisher 1.500) und 1.500 Personen im Freien (bisher 3.000) limitiert. In Niederösterreich gilt bei Ampelfarbe orange oder rot für den jeweiligen Bezirk eine Obergrenze von maximal 250 Personen indoor bzw. 1.000 Personen outdoor. Ab kommenden Montag sind nur mehr die Stadt Waidhofen an der Ybbs (grün) und die Bezirke Hollabrunn, Horn und Scheibbs (gelb) von diesen verschärften Maßnahmen ausgenommen.

Link zur aktuellen Karte Corona-Ampel

Zusätzlich besteht ein Ausschank-Verbot von Speisen und Getränken, ausgenommen Wasser, weitere Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Stunden - in diesem Fall darf ausgeschenkt werden. Bei Veranstaltungen, bei denen das Servieren von Speisen und Getränken am Platz (konkret am zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz) typischerweise kennzeichnender Bestandteil ist, wie z.B. Galadinners.

Gastronomie
In der Gastronomie gilt weiterhin die generelle Maskenpflicht - abgesehen am Sitzplatz. Eine Konsumation ist nur im Sitzen erlaubt. Neu ist, dass nun statt der Maximal-Grenze von zehn Personen pro Besuchsgruppe nur mehr sechs Erwachsene zuzüglich maximal sechs Kinder oder Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gemeinsam die Gaststätte besuchen dürfen. Im Gastgarten gilt eine Obergrenze von zwölf Personen (plus maximal sechs Kinder oder Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr). Neu ist ab Sonntag, dass nach der Sperrstunde alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht mehr konsumiert werden dürfen, das gilt auch für Tankstellenshops, Imbissstände und natürlich auch die Vereinskantine.

Änderungen für Chöre und Musikkappellen
Für Amateur-Chöre und -Musikkapellen gilt ab Sonntag, dass an Proben und künstlerischen Darbietungen höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen dürfen. Bei professionellen Musikgruppen besteht die Verpflichtung für die Erstellung eines Präventionskonzeptes. Bei mehr als 50 Personen indoor bzw. mehr als 100 outdoor ist auch ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.

Keine Änderung für Jahreshauptversammlungen
Weiterhin ausgenommen von der Covid-19-Maßnahmenverordnung sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953. Gem. § 10 des Vereinsgesetzes gilt für Versammlungen, die von einem Verein abgehalten werden, das Versammlungsgesetz 1953. Die Jahreshauptversammlung kann also ohne Höchstgrenzen oder Obergrenzen für Besucher abgehalten werden.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass Teilnehmer eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen haben, sofern nicht ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen Teilnehmern, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden kann. Und jedenfalls ist zu überlegen, ob es klug ist, diese Versammlung jetzt durchzuführen.