28. Juli 2020

Durch die Erstellung eines mit 700 Millionen Euro dotierten Fonds für die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, hat die Bundesregierung eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Förderungen für den Ausfall von Einnahmen als auch einen „Struktursicherungsbeitrag“ zu erhalten.

Foto: Erich Marschik

Anspruch auf Unterstützung hat jeder gemeinnützige Verein der:

  1. heuer weniger Umsatz als im Vorjahr machen wird (nicht Gewinn).
    Das bedeutet, dass alle Vereine die ein Fest, Ausflüge, Veranstaltungen usw. abgesagt haben, Ansprüche geltend machen können, wenn
  2. der Verein im letzten Jahr zumindest 7.200 Euro Umsatz (nicht Gewinn) laut Kassabuch gemacht hat.

Der Weg zur Förderung - rasch registrieren!

 Und so funktioniert's!

  1. Als gemeinnütziger Verein so rasch wie möglich registrieren!
    Die Registrierung erfolgt per E-Mail an npofonds.servicefreiwillige@lbg.at.
    Diese Registrierung beinhaltet noch keine Förderzusage oder ähnliches, sondern ist nur die Grundlage für spätere Ansprüche.
  2. Die LBG, unser Kooperationspartner punkto NPO-Fonds, schickt Ihnen die nötigen Unterlagen per E-Mail zu und betreut Sie beim Weg zur Förderung.
  3. Voraussichtlich sind für eine erfolgreiche Antragstellung folgende Dinge notwendig:
    1. Eine Erklärung, die die LBG berechtigt, für Sie die Förderung abzuwickeln.
    2. Die Kassabücher der Jahre 2019 und 2018.
    3. Die Kontodaten zur Überweisung der Unterstützung.
      Natürlich wird die LBG Ihre Unterlagen im Sinne eines Steuerberatungsunternehmens datenschutzrechtlich handhaben und keine Daten an andere Behörden und Institutionen weitergeben. Mit dieser Übermittlung ist Ihre Tätigkeit im Wesentlichen abgeschlossen. Bei etwaigen Rückfragen meldet sich die LBG.
  4. Die LBG stellt in Ihrem Namen den Förderantrag, stellt die möglichen Ansprüche aus Ihren Kassabüchern zusammen und bestätigt als Steuerberatungsfirma die Richtigkeit Ihrer Ansprüche.
  5. Die LBG übermittelt die Anträge an die Förderstelle (nicht Finanzamt) und steht für Informationen zur Verfügung.
  6. Nach Förderzusage wird das Geld auf Ihr Vereinskonto überwiesen.

Die Kosten der Abwicklung - keine Kosten!

Service Freiwillige hat mit der Steuerberatungskanzlei LBG St. Pölten eine Kooperation vereinbart, welche sicherstellt, dass anfallende Steuerberatungskosten zu 100% aus zusätzlichen Fördermitteln bezahlt werden.

Das bedeutet, dass für die Vereine im Notmalfall keine Kosten für die Abwicklung anfallen, weil diese aus dem Fonds getragen werden. Wenn keine Unterstützung möglich ist, wird die LBG keine Kosten verrechnen. Im Ausnahmefall (wenn der Einnahmenausfall des Vereins zu gering ist) ist es möglich, dass es zu Kosten für den Verein kommt.

Mit Michael Hell hat die LBG St. Pölten einen Zweigstellenleiter der durch seine jahrelange Tätigkeit in der Landjugend (ehemaliger Bundesobmann der Landjugend) die Strukturen gemeinnütziger Vereine sehr genau kennt und dadurch als Partner optimale Voraussetzungen mitbringt.

Weitere Informationen: www.npo-fonds.at