06. Februar 2019

Mit den neuen Regelungen ist eine weitgehende Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern erzielt worden, die in einigen Punkten Auswirkungen auf das NÖ Jugendgesetz hat.

Mit den neuen Regelungen ist eine weitgehende Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern erzielt worden, die in einigen Punkten Auswirkungen auf das NÖ Jugendgesetz hat.

Was bei Veranstaltungen künftig zu beachten ist haben wir kurz zusammengefasst:

Ausgehzeiten
Die Ausgehzeit für Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wurde von bisher 22:00 Uhr auf 23:00 Uhr ausgeweitet.

Alkohol
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken. Es darf ihnen auch kein Alkohol verkauft werden. Wenn die Jugendlichen 16 Jahre alt sind, dann dürfen sie Wein und Bier trinken. Betrinken dürfen sich 16 bis 18-Jährige aber trotzdem nicht.

Das Schutzalter für „harten Alkohol“ wurde auf 18 Jahre angehoben (bisher 16 Jahre). Dieses Alkoholverbot gilt auch für Mischgetränke wie beispielsweise Alkopops oder Orangensaft mit Wodka.

Rauchen
Das Rauchverbot für junge Menschen wird von bisher 16 auf 18 Jahre angehoben und bezieht sich sowohl auf Tabakerzeugnisse, verwandte Tabakerzeugnisse wie Wasserpfeife, Kau- und Schnupftabak und elektronische Zigaretten, auch dann, wenn diese in nikotinfreier Form angeboten werden.

Strafen
Mit Jugendlichen, die unerlaubt Alkohol trinken oder rauchen und dabei erwischt werden, werden Aufklärungs-Gespräche zu dem Thema geführt. Wenn sich Jugendliche dann erneut nicht an die Regeln halten, können sie zu Sozialarbeit verpflichtet werden. Im schlimmsten Fall, können sie eine Strafe von bis zu 300 Euro bekommen.

Von der JUGEND:INFO NÖ wurde der verpflichtende Aushang bei Veranstaltungen aktualisiert. Wir dürfen ihnen diesen, gemeinsam mit einem Informationsblatt, als download zur Verfügung stellen.

Lesen Sie mehr...