20. April 2022
Die Schutzmaßnahmen für Zusammenkünfte mit weniger als 500 Personen sind aufgehoben.
Zusammenkünfte dürfen aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage wieder stattfinden. Es muss lediglich ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt und umgesetzt werden sowie eine COVID-19-Beauftragte:r bestellt werden, wenn an der Zusammenkunft mehr als 500 Personen teilnehmen.
Zusammenkünfte Allgemein
- keine Maskenpflicht
- keine verpflichtende Zutrittsregelungen
- keine Personenobergrenzen
- keine allgemeine Sperrstunde
- Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist erlaubt.
- keine Registrierungspflicht
- keine Anzeige- und Bewilligungspflicht
- über 500 teilnehmende Personen: COVID-19-Beauftragte/n bestellen und COVID-19-Präventionskonzept erarbeiten und umsetzen
Präventionskonzepte und COVID-19-Beauftragte
- Es besteht eine Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und zur Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen.
- Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
- Ein bearbeitbares Beispiel der WKO für ein Präventionskonzept für Veranstaltungen finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz