21. Februar 2022

Eine Beantragung für das 4. Quartal 2021 ist nun möglich - ab 21. Februar bis 30. April 2022 kann ein Antrag gestellt werden. Mit Stand 15.02.2022 wurden bisher 95,4 Mio Euro an 11.656 Antragsteller aus Niederösterreich aus dem NPO- Unterstützungsfonds ausbezahlt.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Förderung besteht aus förderbaren Kosten und dem Struktursicherungsbeitrag. Die Förderung ist mit 90% des über den Mindesteinnahmenausfall von 10% im vierten Quartal 2021 hinausgehenden Einnahmenausfall begrenzt.
  • Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 6.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden.
  • Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 900.000 Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 250 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von 100 Euro besteht.
  • Wichtig: Struktursicherungsbeitrag beträgt 5% der Einnahmen 2019 und kann nur gewährt werden, wenn auch Kosten von zumindest 250 Euro gefördert werden.

Die Kooperation zwischen Service Freiwillige und der Steuerberatungskanzlei LBG besteht auch in der 4. Runde des NPO-Fonds. Auch diesmal werden die Kosten der LBG zu 100% vom NPO-Fonds abgedeckt.

Die 4. Runde des NPO-Fonds steht ALLEN Antragsberechtigten zur Verfügung, ein bereits gestellter Antrag in der ersten, zweiten oder dritten Runde ist KEINE Förderungsvoraussetzung. Informieren Sie also bitte befreundete und bekannte Vereine über diese Fördermöglichkeit.

Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) im Überblick

Die Richtlinien finden Sie hier.

Zur Antragstellung https://antrag.npo-fonds.at