06. Juli 2021

Beantragung für das erste Halbjahr 2021 möglich - ab 8. Juli bis 15. Oktober 2021 kann ein Antrag für das erste Halbjahr 2021 gestellt werden

Die Kooperation zwischen Service Freiwillige und der Steuerberatungskanzlei LBG besteht auch in der 3. Runde des NPO-Fonds. Auch diesmal werden die Kosten zu 100% vom NPO-Fonds abgedeckt. Informationen, wie die Abwicklung der Förderung in Zusammenwirken mit der LBG abläuft, finden Sie in nebenstehendem Informationsblatt.

Die 3. Runde des NPO-Fonds steht ALLEN Antragsberechtigten zur Verfügung, ein bereits gestellter Antrag in der 1. und/oder 2. Runde ist KEINE Förderungsvoraussetzung. Informieren Sie also bitte befreundete und bekannte Vereine über diese Födermöglichkeit - evtl. auch durch Weitergabe des Informationsblattes.

Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet: Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2019 minus Einnahmen von 1.1. bis 30.6.2021

Neu: Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden – siehe Details auf Seite 6.

Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist mit 1,8 Millionen Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze. Die Zuschusshöhe muss mindestens 500 Euro betragen. Wenn die errechnete Förderung unter diesem Betrag ist, wird kein Zuschuss ausbezahlt. Eine Ausnahme sind hier die Covid-19-Testkosten, für die eine Untergrenze von 100,- Euro besteht.

Wichtig: Struktursicherungsbeitrag beträgt 10% der Einnahmen 2019 und ist mit 150.000 Euro je Organisation begrenzt.

Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) im Überblick

https://npo-fonds.at/