26. Februar 2021

Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Bis Ende 2020 konnten Anträge für das 2. und das 3. Quartal gestellt werden.

Anträge für das 4. Quartal 2020 können Sie nun von 5. März 2021 bis 15. Mai 2021 über https://antrag.npo-fonds.at einreichen.

Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen.

NPO-Unterstützungsfonds für 4. Quartal 2020 im Überblick

Ein Überblick aller relevanten Eckpunkte zur Verlängerung des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen.

NPO-Unterstützungsfonds für Q4 2020 im Überblick

Einen noch unverbindlichen Entwurf der Richtlinien finden Sie hier.