23. Oktober 2020

Für "Gelegenheitsmärkte", die nach dem 13. November 2020 stattfinden, wurden klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit geschaffen.

"Gelegenheitsmärkte im Sinne dieser Verordnung sind Verkaufsveranstaltungen, zu denen saisonal oder nicht regelmäßig an einem bestimmten Platz Händler, Betreiber von Gastgewerben oder Schaustellerbetrieben zusammenkommen, um Waren, Speisen oder Getränke zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten." Damit ist nunmehr die Frage beantwortet, dass neben dem Verkaufsgeschäft auch gastronomische sowie kulturelle oder musikalische Programme dargeboten werden können.

Ab einer zu erwartenden Anzahl von mehr als 250 gleichzeitig anwesenden Besuchern ist ein Covid-19-Beauftragter zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept muss ausgearbeitet und umgesetzt werden. In dem Konzept hat der Veranstalter folgende Themenbereiche zu erläutern bzw. abzuhandeln:
1. spezifische Hygienevorgaben,
2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
3. Risikoanalyse,
4. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
5. Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken,
6. Regelungen zur Steuerung der Besucherströme und Regulierung der Anzahl der Besucher,
7. Entzerrungsmaßnahmen, wie beispielsweise Abstände zwischen den Ständen, Absperrungen, Bodenmarkierungen,
8. Vorgaben zur Schulung der Händler und Betreiber von Gastgewerben in Bezug auf Hygienemaßnahmen.
9. Auf freiwilliger Basis der Besucher kann auch ein contact-tracing eingeführt werden.

Um eine Bewilligung ist bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzusuchen. Wesentlicher Teil des Ansuchens ist das Präventionskonzept. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.

D.h. es ist bereits Eile geboten, denn der Advent kommt schneller, als wir glauben. Und diese Regelungen gelten auch für saisonale oder nicht regelmäßige Tausch- und Benefizmärkte.

Weitere Informationen und eine Mustervorlage für ein Covid-19-Präventionskonzept finden sie auf sichere-gastfreundschaft.at.