13. Juli 2020
Non-Profit-Organisationen erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen mit Zuschüssen.
Anträge auf Förderung, die als Zuschuss direkt an die Non-Profit-Organisationen ausgezahlt werden, sind ab 8.7.2020 (und bis 31.12.2020) möglich.
Zu den berechtigten Organisationen zählen
- Non-Profit-Organisationen aus allen Lebensbereichen (u.a. Sport, Kunst und Kultur, Gesundheit, Klima-, Umwelt- und Tierschutz, Denkmalpflege, Entwicklungszusammenarbeit, Frauen und Gleichstellung, Freizeit und Erholung, Gedenk- und Erinnerungsarbeit, Gesundheit, Pflege und Wohlfahrt, Heimat- und Brauchtumspflege etc.), welche die Voraussetzungen der §§ 34 bis 47 BAO erfüllen und daher gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
- freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sowie
- gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
Der Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen bietet zwei Unterstützungsschienen:
- Struktursicherungsbeitrag: der beläuft sich idR auf 7% der Einnahmen im Jahr 2019
- Einnahmenausfall: Im Normalfall die Differenz zwischen den Einnahmen der ersten 3 Quartale 2019 und den Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020.
Die Untergrenze des Zuschusses aus dem Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen liegt bei 500 Euro, die maximale Zuschusshöhe ist mit 2,4 Millionen Euro begrenzt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie auf www.npo-fonds.at
Die Richtlinien sind ebenfalls auf der Website www.npo-fonds.at veröffentlicht worden und hier nachzulesen.
Wenn Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich telefonisch an Service Freiwillige 0810 00 10 92 oder service-freiwillige@kulturregionnoe.at