10. Juni 2020

Ab 1. Juli erhöht sich die Zahl maximal zulässiger Besucher bei Veranstaltungen, aber einige Regelungen sind dabei zu beachten.

Bis 30. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu maximal 100 Personen zulässig, es gilt nur mehr die 1m-Abstandsregel und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn der Mindestabstand unterschritten wird (Eingang, Ausgang, Sanitärbereich etc.).

Ab 1. Juli sind – unter bestimmten Voraussetzungen – Veranstaltungen indoor mit maximal 250 Personen, outdoor mit maximal 500 Personen zulässig, ab 1. August erhöht sich die maximal zulässige Zahl von Besuchern um jeweils 250, also maximal 500 bei indoor- und maximal 750 bei outdoor-Veranstaltungen. Unter besonderen Voraussetzungen – ein vom Veranstalter erarbeitetes Covid-19-Präventionskonzept, welches von der Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) begutachtet und genehmigt wurde – können die maximal zulässigen Besucherzahlen um 500 erhöht werden (1.000 Personen indoor und 1.250 outdoor).

Lesen sie mehr dazu in den Empfehlungen und Handlungsanweisungen der Kulturvernetzung Niederösterreich, worauf bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu achten ist (aktualisiert am 01.07.2020).

Je nach ihrem Tätigkeitsbereich finden sie weitere Informationen für Ihre Vereinsarbeit:

Museumsmanagement Niederösterreich: Covid-19-Maßnahmen für Museen: Aktuelle Informationen für Museen betreffend Wiedereröffnung und dahingehende Maßnahmen

Volkskultur Niederösterreich: Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen für Volkstanzproben, Ensemblemusizieren bzw. -proben und Chöre

Musik & Kunst Schulen Management: Lehrendeninformation zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Musikschulen / Musik- und Kunstschulen In Niederösterreich 

Sportunion Niederösterreich: Fragen und Antworten zu den Themen Sportarten und deren Ausübung, Sportstätten und Infrastruktur, etc.